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Für Versender

Export ins Drittland — was Sie als Verkäufer wissen müssen

Lesezeit ca. 4 Minuten

Im vorherigen Beitrag ging es um den Import aus dem Drittland — also darum, was passiert, wenn Ware zu Ihnen kommt. In diesem Beitrag geht es um den umgekehrten Weg: Sie verkaufen Ware an einen Kunden außerhalb der EU. Das klingt nach einem normalen Versand mit ein bisschen Zoll obendrauf. In der Praxis steckt deutlich mehr dahinter.

Auch hier gilt: In den meisten Fällen läuft ein Export sauber durch. Aber wer die Abläufe nicht kennt, verliert Zeit, Geld oder beides — und im schlimmsten Fall steht die Ware an der Grenze und kommt weder vor noch zurück.

Beim Export liegt die Verantwortung zuerst beim Verkäufer. Und die beginnt nicht beim Transport, sondern bei den Papieren.

Bevor die Ware das Land verlässt

Jeder Export aus der EU in ein Drittland braucht eine Ausfuhranmeldung beim Zoll. Daraus ergibt sich das ABD — das Ausfuhrbegleitdokument. Ohne ABD darf die Ware die EU nicht verlassen.

Zwischen der Anmeldung und der Freigabe vergehen in der Regel 24 Stunden. Wenn es dringend ist, kann man die Ware auch direkt beim Zoll vorführen — das beschleunigt den Prozess, kostet aber extra.

Und der Zoll kann die Freigabe hinauszögern. Weil er zusätzliche Dokumente anfordert, weil er die Ware vor Ort prüfen will, oder weil etwas in der Anmeldung nicht stimmt. Das alles kostet Zeit — und wenn ein LKW oder ein Container auf die Freigabe wartet, kostet es auch Geld.

Die Ausfuhr ist kein Automatismus. Der Zoll entscheidet, wann Ihre Ware gehen darf.

Warentarifnummer, Ursprungszeugnis und was sonst noch anfällt

Für jeden Export brauchen Sie eine Warentarifnummer für Ihre Ware. Das ist eine mehrstellige Ziffernfolge, die Ihre Ware zolltechnisch klassifiziert. An dieser Nummer hängt alles Weitere: der Zollsatz im Zielland, eventuelle Einfuhrbeschränkungen und die Frage, ob Freihandelsabkommen greifen, die den Zollsatz reduzieren.

Je nach Zielland und Warenart kommen weitere Dokumente dazu: Ursprungszeugnisse, Langzeitlieferantenerklärungen, Konformitätsbescheinigungen. Jedes Land hat eigene Anforderungen — und die herauszufinden ist Ihre Aufgabe als Verkäufer, nicht die des Empfängers.

Ich kenne einen Fall, in dem ein Container nach Ägypten ging. Erst nach der Verschiffung stellte der Kunde fest, dass der ägyptische Zoll verlangt, sämtliche Dokumente über eine Blockchain-Plattform hochzuladen — und dass man sich dafür Credits kaufen muss. Allein das waren über 300 Euro, die niemand kalkuliert hatte. Kein großes Drama, aber genau die Art von Überraschung, die man vermeiden kann, wenn man sich vorher informiert.

Ein anderes Beispiel: Wer Schnittholz in die Schweiz exportiert, braucht eine zweiseitige Bescheinigung vom Hersteller oder Sägewerk — wo das Holz geschlagen wurde, ob es aus nachhaltigem Waldbau stammt, und so weiter. Das steht in keiner Preisliste und in keinem Standardformular.

Jedes Land hat eigene Einfuhrregelungen. Die zu kennen ist nicht die Aufgabe des Empfängers — sondern Ihre.

Wenn Sie gar nicht liefern dürfen

Nicht jede Ware darf in jedes Land. Das klingt offensichtlich bei Waffen oder Technologie, aber es betrifft auch Produkte, die man nicht auf dem Schirm hat.

Ich hatte den Fall, dass Bücher in den Iran und nach Nordkorea gehen sollten. Bücher — ein vermeintlich harmloses Produkt. Aber Bücher, die bestimmte Themen behandeln, dürfen in diese Länder nicht exportiert werden. Das zu prüfen liegt beim Verkäufer, nicht beim Spediteur und nicht beim Empfänger.

Bevor Sie in ein Drittland liefern, prüfen Sie: Gibt es Embargos oder Sanktionen, die Ihre Ware oder das Zielland betreffen? Die Exportkontrollvorschriften sind komplex, aber sie zu ignorieren ist keine Option — die Konsequenzen reichen von Bußgeldern bis zu strafrechtlichen Folgen.

Exportkontrolle ist kein Thema für Rüstungskonzerne. Es betrifft auch Bücher, Software und Alltagsprodukte.

Wer macht die Einfuhr auf der anderen Seite?

Beim Export stellt sich immer die Frage: Wer verzollt die Ware im Zielland? Macht das der Empfänger, oder übernimmt das der Verkäufer?

Die Antwort hängt am Incoterm, den Sie mit Ihrem Kunden vereinbart haben. Bei DAP übernimmt der Empfänger die Einfuhrverzollung. Bei DDP übernehmen Sie als Verkäufer alles — inklusive Einfuhrzoll und Steuern im Zielland. Dazwischen gibt es Abstufungen, und jede hat andere Konsequenzen für Kosten und Verantwortung.

Der Fall aus dem Incoterms-Beitrag zeigt, was passiert, wenn das nicht geklärt ist: Bücher nach Israel, aber niemand wusste, wer die Einfuhrverzollung macht. Der Versand hat sich um Tage verzögert — nicht wegen des Transports, sondern wegen einer Frage, die man in fünf Minuten hätte klären können.

Vereinbaren Sie den Incoterm schriftlich, bevor Sie die Ware versenden. Nicht danach. Und nicht mündlich.

Saubere Incoterms sind beim Export keine Empfehlung. Sie sind die Grundlage dafür, dass die Ware am Ziel auch tatsächlich ankommt.

Was das für Sie als Gründer bedeutet

Beim Import tragen Sie das Risiko auf Ihrer Seite. Beim Export tragen Sie die Verantwortung auf der anderen Seite — zumindest teilweise. Sie müssen wissen, welche Dokumente das Zielland verlangt, ob Ihre Ware exportiert werden darf, welche Zollsätze gelten und wer die Einfuhr organisiert.

Das alles lässt sich klären. Aber es muss vor dem ersten Versand passieren, nicht währenddessen. Und auch hier gilt: Ein Logistikpartner, der Sie auf diese Fragen vorbereitet, ist mehr wert als einer, der Ihnen nur einen Frachtpreis nennt.

Beim Export liegt die Verantwortung beim Verkäufer. Klären Sie die Papiere, bevor die Ware rollt.
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Minden, Ostwestfalen

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