Haftung im Transport — ADSp & CMR
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Viele meiner Auftraggeber gehen davon aus, dass ich als Spediteur im Schadensfall den vollen Warenwert ersetze. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum — und einer, der teuer werden kann. Denn meine Haftung im Transport ist gesetzlich begrenzt, und zwar deutlich.
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ADSp
Was bedeutet „ADSp" — und warum betrifft Sie das?
Ich arbeite auf Basis der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen — kurz ADSp. Das sind branchenweit anerkannte Geschäftsbedingungen, die unter anderem regeln, in welchem Umfang ich als Spediteur hafte.
Die aktuell gültige Fassung ist die ADSp 2017. Sie gilt nicht automatisch, sondern wird vertraglich vereinbart — in der Praxis geschieht das durch einen Hinweis in meinem Angebot oder in der Auftragsbestätigung.
Zahlen
Meine Haftung in Zahlen
Für Güterschäden im Standardtransport hafte ich mit maximal 8,33 SZR pro Kilogramm Rohgewicht. SZR steht für Sonderziehungsrechte — eine künstliche Währungseinheit des Internationalen Währungsfonds. Ein SZR entspricht aktuell etwa 1,20 Euro. Umgerechnet bedeutet das: Meine Haftung liegt bei rund 10 Euro pro Kilogramm.
Zusätzlich gelten Höchstgrenzen: maximal 1,25 Millionen Euro pro Schadenfall und maximal 2,5 Millionen Euro pro Schadenereignis.
Bei multimodalen Transporten mit Seeanteil oder wenn der Schadenort unbekannt ist, sinkt die Haftung auf nur noch 2 SZR pro Kilogramm — also rund 2,50 Euro pro Kilogramm.
Für Verspätungsschäden hafte ich maximal mit dem Dreifachen der vereinbarten Fracht.
Rechenbeispiel
Was das konkret bedeutet
RechenbeispielStellen Sie sich vor, ich transportiere eine Maschine für Sie. Die Maschine wiegt 500 Kilogramm und hat einen Wert von 80.000 Euro. Beim Transport wird sie beschädigt — Totalschaden.
Meine Haftung nach ADSp beträgt: 500 kg × 8,33 SZR × 1,20 Euro = rund 5.000 Euro.
Ihr Schaden beträgt 80.000 Euro. Ersetzt werden rund 5.000 Euro. Die Differenz von 75.000 Euro bleibt an Ihnen hängen — es sei denn, Sie haben eine Transportversicherung.
CMR
Was bei internationalen Transporten gilt
Sobald Ihre Ware die Grenze überschreitet — also zum Beispiel von Deutschland nach Frankreich, Polen oder in die Niederlande transportiert wird — greift das CMR-Abkommen. Das ist das internationale Übereinkommen für den Straßengüterverkehr.
Die CMR ist zwingendes Recht. Das bedeutet: Ihre Regelungen können weder durch Vertrag noch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen außer Kraft gesetzt werden. Die Haftungsgrenze liegt ebenfalls bei 8,33 SZR pro Kilogramm Rohgewicht — also rund 10 Euro pro Kilogramm.
Folgeschäden
Was die CMR nicht abdeckt
Entgangener Gewinn, Verdienstausfall, Produktionsausfälle, Vertragsstrafen — all das sind sogenannte Folgeschäden oder Vermögensschäden. Und die werden nach CMR grundsätzlich nicht ersetzt.
Es gibt die Möglichkeit einer sogenannten Wertdeklaration im Frachtbrief. Damit lässt sich die Haftungsgrenze erhöhen — aber nur, wenn beide Seiten das vorab vereinbaren, ein Zuschlag auf die Fracht gezahlt wird und der Wert im Frachtbrief eingetragen ist.
Seefracht
Seefracht — die niedrigste Haftung überhaupt
Wenn Ihre Ware per Seefracht transportiert wird, wird die Haftungslücke noch größer. Nach den international geltenden Haag-Visby-Regeln haftet der Verfrachter mit maximal 2 SZR pro Kilogramm Rohgewicht oder 666,67 SZR pro Packstück — je nachdem, welcher Betrag höher ist.
2 SZR pro Kilogramm — das sind umgerechnet rund 2,50 Euro pro Kilogramm. Bei einer Ladung mit einem Warenwert von 100.000 Euro und einem Gewicht von 5.000 Kilogramm ergibt sich eine maximale Haftung von rund 12.500 Euro. Die restlichen 87.500 Euro sind Ihr Risiko.
Dazu kommt: Der Verfrachter haftet bei Seefracht unter bestimmten Umständen überhaupt nicht — etwa bei Schäden durch höhere Gewalt, Gefahren der See oder sogar bei Fehlern der Schiffsbesatzung bei der Navigation.